Wegzugsbesteuerung: Was Sie wissen sollten, bevor Sie ins Ausland ziehen

Die Idee, in ein anderes Land auszuwandern, ist für viele Deutsche faszinierend. Oft locken die niedrigen Steuern und das angenehmere Klima. Doch bevor Sie Ihre Zelte in Deutschland abbrechen, sollten Sie sich intensiv mit einem Thema auseinandersetzen, das viele unterschätzen: die Wegzugsbesteuerung.
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugsbesteuerung ist eine spezielle Steuer, die in Deutschland erhoben wird, wenn jemand seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Ziel dieser Steuer ist es, den deutschen Fiskus an Wertsteigerungen zu beteiligen, die während der Zeit des steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland entstanden sind. Besonders Unternehmer, Anteilseigner an Unternehmen und Investoren sind hiervon betroffen.
Warum gibt es die Wegzugsbesteuerung?
Deutschland möchte verhindern, dass Vermögenswerte ins Ausland transferiert werden, ohne dass der Fiskus zuvor auf die Wertzuwächse zugreifen konnte. Unternehmen und Investments können innerhalb Deutschlands jahrelang Wertsteigerungen aufbauen – und der Staat beansprucht davon seinen Anteil, selbst wenn diese Wertsteigerungen erst nach dem Auszug ins Ausland realisiert werden.
Wen betrifft die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugsbesteuerung richtet sich hauptsächlich an Personen, die signifikante Anteile (mehr als 1%) an Kapitalgesellschaften besitzen. Dies betrifft Unternehmer, die eigene Unternehmen aufgebaut haben, und Investoren, die Beteiligungen an Unternehmen halten. Gerade bei Start-up-Gründern und erfolgreichen Unternehmen kann die steuerliche Belastung beim Wegzug beträchtlich sein.
Wichtig: Auch wenn Sie Ihre Anteile behalten und gar nicht verkaufen, tritt die Wegzugsbesteuerung in Kraft. Das bedeutet, die Steuer wird auf Basis der fiktiven Wertsteigerung berechnet, so als ob Sie die Anteile bei Ihrem Wegzug verkauft hätten.

Neue Verschärfungen 2024: Wichtige Änderungen
Ab 2024 hat sich die Gesetzeslage zur Wegzugsbesteuerung verschärft. Diese neuen Regelungen haben das Ziel, die Steuerlast noch genauer zu ermitteln und potenzielle Schlupflöcher zu schließen. Einige der wesentlichen Änderungen:
1. Verschärfte Veranlagung: Die Steuerlast wird direkter und höher bemessen, was besonders für Unternehmer bedeutend ist, deren Firmenbewertung sich über die Jahre gesteigert hat.
2. Kürzere Stundungsfristen: Vor der Reform konnten bestimmte Steuerzahlungen auf die Wegzugsbesteuerung gestundet werden. Ab 2024 wurde der Zeitraum der Stundung jedoch verkürzt und die Anforderungen verschärft, was es teurer und komplizierter macht, diese Steuer aufzuschieben.
3. Regelungen für Fonds und ETFs: Wer größere Investitionen in Fonds und ETFs hält, sollte besonders wachsam sein. Die Wegzugsbesteuerung wirkt sich auch auf diese Kapitalanlagen aus und kann hier besonders bei Fondsbeteiligungen, die über die Jahre wertvoller geworden sind, hohe Steuerforderungen nach sich ziehen.
Berechnung der Wegzugsbesteuerung
Die Steuer berechnet sich auf Basis der stillen Reserven, also der Wertsteigerung, die Ihre Unternehmensanteile oder Wertanlagen während Ihrer steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland erfahren haben. Der Steueranteil ist dabei so bemessen, als ob Sie Ihre Beteiligungen zum Zeitpunkt des Wegzugs tatsächlich verkauft hätten – ein sogenannter „fiktiver Verkauf“.
Tipps zur Steueroptimierung
Es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast bei der Wegzugsbesteuerung zu minimieren. Hier einige Ansätze:
● Rechtzeitige Beratung: Der wichtigste Schritt ist eine umfassende Steuerberatung, die Ihnen aufzeigt, wie Sie die Steuerbelastung planen und optimieren können. Die Komplexität der Regelungen ist hoch, und die Konsequenzen für Unwissenheit können kostspielig sein.
● Stundung beantragen: In bestimmten Fällen kann eine Stundung der Steuerlast beantragt werden. Das verschafft Ihnen mehr Liquidität und Zeit, sich mit der Steuerzahlung zu befassen.
● Strategische Vermögensplanung: Einige Auswanderer trennen sich bewusst von bestimmten Anteilen, bevor sie ausreisen, um die Steuerbelastung zu verringern. Alternativ können Sie auch eine Holdingstruktur in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen nutzen, um die Steuerlast zu optimieren.
Fazit: Gut geplant ist halb gewonnen
Die Wegzugsbesteuerung sollte niemand unterschätzen, der mit dem Gedanken spielt, ins Ausland zu ziehen. Besonders Unternehmer und Investoren sollten sich intensiv mit den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Die neuen Verschärfungen ab 2024 machen das Thema noch relevanter und stellen sicher, dass eine strategische und rechtzeitige Planung unverzichtbar ist.
Die Wegzugsbesteuerung kann jedoch auch als Gelegenheit betrachtet werden, langfristige Vermögens- und Steuerplanung in Angriff zu nehmen. Mit den richtigen Experten und einer durchdachten Strategie ist es möglich, die Steuerlast zu minimieren und die Weichen für ein erfolgreiches Leben im Ausland zu stellen.
Haben Sie Fragen zur Wegzugsbesteuerung oder suchen Sie nach der optimalen Steuerstrategie für Ihre Auswanderung? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerlast minimieren und den Übergang ins Ausland erfolgreich gestalten können! Nutzen Sie unsere Expertise und starten Sie Ihre Zukunftsplanung noch heute.

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